Beratung von Eltern

... nach §95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.

 

Beratungsinhalte:

  • Bedürfnisse, Gefühle und Konflikte der Kinder
  • Reaktionen von Kindern
  • Haltungen, Konflikte und Aufgaben von Eltern
  • Elterliche Handlungen, die für Kinder entlastend sind
  • Inhalte zur Gestaltung des familiären Alltags

 

Die Beratung wird in Form von Einzel- oder Paarberatungen (ohne Anwesenheit des/der Kindes/Kinder) angeboten, die Dauer beträgt in etwa eine Stunde.

 

Kosten
€ 60,- pro Person bei Einzelberatung

€ 35,- pro Person bei Paarberatung

 

Termine nach telefonischer Vereinbarung!