... nach §95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.
Beratungsinhalte:
- Bedürfnisse, Gefühle und Konflikte der Kinder
- Reaktionen von Kindern
- Haltungen, Konflikte und Aufgaben von Eltern
- Elterliche Handlungen, die für Kinder entlastend sind
- Inhalte zur Gestaltung des familiären Alltags
Die Beratung wird in Form von Einzel- oder Paarberatungen (ohne Anwesenheit des/der Kindes/Kinder) angeboten, die Dauer beträgt in etwa eine Stunde.
Kosten:
€ 60,- pro Person bei Einzelberatung
€ 35,- pro Person bei Paarberatung
Termine nach telefonischer Vereinbarung!